Nachrichten
Biene sticht Gentechnik-Giganten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt sich mit dem wegweisenden Urteil vom 6. September 2011 klar auf die Seite der Verbraucher – und der Imker. Auch Lebensmittel mit minimalen Spuren von Gentechnik sind Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden.
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Thomas Radetzki erhält "Apisticus" für besondere Verdienste um die deutsche Imkerei
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes: Honig mit Pollen des Gen-Mais MON 810 ist nicht verkehrsfähig
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat am 9. Februar 2011 eine wegweisende Empfehlung für das Urteil zur Verunreinigung von Honig durch den Mais MON810 gegeben.
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Kampagne "Vielfalt erleben"
Mitmachen für gentechnikfreie, nachhaltige und vielfältige Landwirtschaft bei Petition im Bundestag und Unterschriftenaktion
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Agro-Gentechnik - Klagen der Imker beim Europäischen Gerichtshof
Annähernd vier Jahre kämpfen Imker gerichtlich um Schutz ihres Honigs vor der ungewollten Kontamination durch den gentechnisch veränderten Mais MON 810 und ähnlicher Produkte. Die bisherigen Verfahrensschritte haben nun zu einem außergewöhnlichen Erfolg geführt. Am 7. Dezember widmet sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Fragen der Imker. Es geht um die im Moment auch politisch sehr umstrittene Grundsatzfrage der so genannten Nulltoleranz“.
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